Erinnerung an das Verbot der Gewerkschaften 1933

Inschrift:
AM 2. MAI 1933 /
ÜBERFIELEN DIE FASCHISTEN /
DIESES GEWERKSCHAFTSHAUS /
EHRE DEN OPFERN /
MIT DER REVOLUTIONÄREN /
GEWERKSCHAFTSEINHEIT /
FÜR FRIEDEN, /
DEMOKRATIE UND SOZIALISMUS FDGB

Technische Daten:
Metalltafel

Ehemaliger Standort:
Wallstraße 63-65 (Mitte)
Verkehrsanbindung U 2 bis Märkisches Museum

Erinnerung an das Verbot der Gewerkschaften 1933 Bereits am 21.4.1933 befahl die faschistische Regierung, daß am 2.5.1933 reichsweit alle Gewerkschaftshäuser und andere gewerkschaftlichen Einrichtungen des ADGB, des AfA-Bundes, deren Einzelgewerkschaften sowie die Redaktionsräume der Gewerkschaftspresse von der SA und der SS zu besetzen sind. Davon betroffen war auch die Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Schlagartig wurden an diesem Tag die Gewerkschaften zerschlagen, ihre Funktionäre in der Mehrzahl festgenommen und zum großen Teil in Lager überführt. Das gesamte mobile und immobile Eigentum der Gewerkschaften beschlagnahmte der Staat.

Einweihung 2.5.1983
Demontage mach 1990
Herausgeber Freier Deutscher Gewerkschaftsbund

Bemerkungen:
Vom 2.5.1983 bis 1991 hing hier die oben zitierte Tafel. Diese damalige Tafel hatte der FDGB herausgegeben. Die Senatsgesundheitsverwaltung entschied sich am 20.11.1996 zum Anbringen einer neuen Gedenktafel am ehemaligen Gewerkschaftshaus. Während die BVV-Fraktionen aller Parteien des Bezirks Mitte diese Gedenktafel mit dem Zusatz 2.05.1983 wieder anbringen wollten, untersagte die Eigentümerin des Hauses - die Senatsgesundheitsverwaltung - dies bisher strikt. Die Tafel mit dem Originaltext erschien dem Senat von Berlin nicht zumutbar. Die geplante neue Tafel ist noch nicht vor Ort.

Literaturhinweise
Berliner Zeitung vom 21.11.1996
Maur, Hans: Mahn-, Gedenk- und Erinnerungsstätten der Arbeiterbewegung in Berlin-Mitte, a. a. O.


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