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12 Probleme/Projekte/Prozesse
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Karl Lärmer
Berlin Mitte - Zentrale des Reichsautobahnbaus Die rasche Zunahme des Kraftverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg stellte den Straßenbau vor die Aufgabe, die Straßenverhältnisse u. a. durch den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen anzupassen. In Anlehnung an das italienische Vorbild, dort hatte der Autobahnbau schon zu beachtlichen Ergebnissen geführt, entstand in der zweiten Hälfte der 20er Jahre eine Reihe privater Autobahnbaugesellschaften, die einzelne Autobahnverbindungen zwischen Verkehrszentren zu schaffen gedachten.
| Das Vorliegen dieser Pläne, die HAFRABA pflegte bereits vor 1933 Kontakte zur NSDAP, erlaubten es Adolf Hitler (1889-1945) am 1. Mai 1933, den Bau eines Autobahnnetzes zu verkünden. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens wurde das Amt des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen mit Sitz am Pariser Platz 2 unter Leitung des promovierten Bauingenieurs Fritz Todt (1891-1942) eingerichtet. Die Hauptaufgabe dieser Institution bestand darin, den Netzplan der HAFRABA konzeptionell zu überarbeiten und die einzelnen Ausbaustufen festzulegen. Dabei standen weder verkehrsökonomische noch arbeitsmarktpolitische, sondern strategische Gesichtspunkte im Vordergrund. In der Öffentlichkeit wurde allerdings der Autobahnbau als das von Hitler erkannte wirksamste »Mittel die Arbeitsnot zu bekämpfen...« gepriesen.1) Tatsächlich hatte Hitler bereits in der Kabinettssitzung vom 8. 2. 1933 unumwunden erklärt, »daß alle öffentlichen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung grundsätzlich von dem Gesichtspunkt auszugehen hätten, wie weit sie der Wehrhaftmachung, die in fünf Jahren vollendet sein sollte, dienlich seien.«2) Das heißt, man rief das Autobahnbauprogramm nicht ins Leben, um die Arbeitslosigkeit abzubauen, sondern man nutzte sie, um dieses strategische Straßennetz kostengünstig schaffen zu können. |
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Hatte die Reichsregierung in Todt einen willfährigen Organisator dieser Konzeption gefunden, so bediente er sich wiederum zweier Einrichtungen, denen er Teilaufgaben übertrug. Er veranlasste die Umwandlung der HAFRABA in die »Gesellschaft zur Vorbereitung des Reichsautobahnbaues«. Sie hatte ihr Domizil in der Leipziger Straße 3. Ihr oblag vor allem die Einzelplanung der Autobahnstrecken. Daneben entstand das Unternehmen Reichsautobahnen als Tochtergesellschaft der Deutschen Reichsbahn mit Sitz in der Voßstraße 35.
Das Unternehmen hatte die mit dem Bauen zusammenhängenden ökonomischen Probleme, Personalfragen etc. zu bearbeiten und die Tätigkeit der über das Land verstreuten so genannten Obersten Bauleitungen zu leiten und zu kontrollieren. Die letztlich reibungslose Kooperation dieser Institutionen führte u. a. dazu, dass am 1. 10. 1940 dem Verkehr 3 800 Autobahnkilometer zur Verfügung standen |
Flugblatt an die Autobahn- Arbeiter gegen das NS- Regime, 1935 | ||||
und am Bau weiterer 2 031 km noch gearbeitet wurde. Die Bauarbeiten für 958 km waren allerdings schon eingestellt. 3) Der Schuldenberg, den das Unternehmen | Reichsautobahnen bis zum April 1945 angehäuft hatte, lag bei 4,5 Milliarden Reichsmark. 80,7 Prozent davon gingen auf die Reichsanstalt für Arbeitsverwaltung und Arbeitsvermittlung.4) |
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Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges unterband man jeden öffentlichen Hinweis auf das strategische Konzept des Reichsautobahnbaus rigoros. Im Juli 1940 erklärte Hitler dagegen vor dem Reichstag offen: Parteigenosse Todt »hat sich als Baumeister unseres gewaltigen strategischen Straßennetzes sowie der Festungsfront im Westen unvergängliche Verdienste erworben«.5)
Vom Arbeitszwang zur Zwangsarbeit Als die NSDAP 1933 die Regierungsgewalt übernahm, begann sich nach der Weltwirtschaftskrise (1929-1932) ein konjunktureller Aufschwung anzubahnen. Er führte u. a. dazu, dass die Arbeitslosigkeit eine rückläufige Tendenz zeigte. Wenn sich dieser Trend in Deutschland besonders schnell bemerkbar machte, so deshalb, weil die Rüstungsproduktion zunächst verdeckt, dann aber immer offener forciert wurde. Nach Schätzungen stieg die Rüstungsproduktion zwischen 1932 und 1938 um das 26fache.6)
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Der Höchststand der in einem Monat beim Autobahnbau Beschäftigten bewegte sich 1934 um 85 000, 1935 bei 125 000 und 1936 um 130 000, um dann zu stagnieren bzw. abzusinken.9)
Die von vornherein gegebene Zurückhaltung der Arbeitslosen, auf die Autobahnbaustellen zu gehen, führte nicht dazu, dass z. B. die Arbeits und Lohnbedingungen spürbar verbessert wurden. Das Regime hielt unnachgiebig an der Grundsäule der Autobahnfinanzierung fest, nämlich Löhne zu zahlen, die sich, wenn überhaupt, nur unwesentlich von den Arbeitslosenunterstützungssätzen unterschieden. Ging es doch darum, die Kosten für diese Bauten minimal zu halten. Selbst eine Gauverwaltung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) ließ Todt im November 1934 wissen: »Die Arbeitnehmer müssen für Hungerlöhne arbeiten.«10) Weigerten sich Arbeitslose, unter diesen Bedingungen die Arbeit aufzunehmen, wurde ihnen jede Unterstützung gesperrt.11) Arbeitslose, die dies in Kauf nahmen, mussten damit rechnen, als »Arbeitsscheue« in eines der Konzentrationslager gebracht zu werden.12) Analog verfuhr man mit jenen Arbeitern, die sich gegen die maßlose Ausbeutung mit Flugblattaktionen, Streiks etc. zu wehren suchten. |
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Das Autobahngrundnetz 1934 | ||
Wenn die Autobahnbaustellen zu Zentren des Widerstandes wurden, dann nicht zuletzt deshalb, weil die Arbeitsämter vor allem politisch Missliebige auf die Baustellen schickten, während Regimeanhänger in ihren Heimatorten bzw. in deren Nähe vermittelt wurden. | Todt war natürlich bekannt, dass, wie es in einem ihm im März 1935 zugeleiteten Bericht eines Zentralbüros der Deutschen Arbeitsfront (DAF) hieß, die Autobahnbaustellen »von Beginn der Arbeiten in ihrer personellen Zusammensetzung Brutstätten neuer kommunistischer Umtriebe« waren.13) |
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Als er daraufhin die Arbeitsämter zur Vermittlung von Regimeanhängern aufforderte, teilte ihm z. B. das Landesarbeitsamt Brandenburg mit: »Parteigenossen und Wehrverbandsangehörige, die für Bauarbeiten geeignet sind, stehen den Berliner Arbeitsämtern nur gelegentlich und kurzfristig zur Verfügung, da die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Personen besonders günstig sind.«14) Die Behauptung der faschistischen Propaganda, wonach der Autobahnbau ganz wesentlich dazu beigetragen habe, die Arbeitslosigkeit abzubauen, wonach der Autobahnbau durch das Bemühen, Arbeitsplätze zu schaffen, motiviert gewesen wäre, erscheint angesichts der Fakten mehr als fragwürdig. Dies auch dann, wenn man davon ausgeht, dass auf einen Arbeitsplatz auf den Baustellen ein weiterer in den Zulieferindustrien entstand, denn schon im April 1934 war der Beschäftigungsgrad im Tiefbaugewerbe höher als im September 1929, also vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise.15) Ende September 1934, zu einem Zeitpunkt also, zu dem die Arbeiten gerade sichtbar eingesetzt hatten, war der Gerätepark der großen Baubetriebe bereits ausgelastet. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen verfügten zum Teil noch über freie Kapazitäten.16) Doch auch die Beschaffung von Arbeitskräften stieß auf Schwierigkeiten. So klagte Todt Ende Mai 1934: |
»Es bestehe vor allem auf den abseits der Städte gelegenen Baustellen ein gewisser Mangel an Arbeitskräften.«17) Dieser Mangel wäre reduzierbar gewesen, wenn man den Autobahnbau dort begonnen hätte, wo die Zentren der Arbeitslosigkeit lagen. Genau das tat man nicht. Dafür aus der Fülle der Belege ein Beispiel. 1934 war Plauen im Vogtland jene Stadt, die die höchste Arbeitslosenquote aufwies. Als der Oberbürgermeister der Stadt Todt bat, in der Nähe Plauens eine Baustelle einzurichten, lehnte dieser ab, da, wie er schrieb, »aus Gründen der Landesverteidigung zunächst der große Nordsüdübergang über den Thüringer Wald bearbeitet werden muß ...«. Todt fügte hinzu: »Vor einer Bekanntgabe in der Öffentlichkeit muß ich bitten, Abstand zu nehmen.«18)
Dieser Grundsatz wurde auch in der Folgezeit praktiziert. Im Januar 1936 registrierte Todt: »Wir leiden an allen Stellen unter dem Mangel an Arbeitskräften.«19) Im März des gleichen Jahres ließ das Landesarbeitsamt Südwestdeutschland wissen, dass es bei den gegebenen Lohnverhältnissen kaum Arbeitskräfte vermitteln könne, »so dass die Durchführung des Bauprogramms 1936 in Frage gestellt ist«.20) Im August 1937 notiert man im Amt Todt, nach dem letzten Bericht der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung besteht »fast überall Mangel an ungelernten Arbeitern«.21) |
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Nach der Okkupation Österreichs und Nordböhmens tat sich ein neues Arbeitskräftereservoir auf, denn die Arbeitsämter schickten nun Österreicher bzw. Sudetendeutsche auf die Baustellen. Allerdings konnte dadurch der Arbeitskräftemangel nur zeitweilig gemildert werden. Schon im März 1939 stellte z. B. die Oberste Bauleitung Nürnberg fest, dass die Abwanderung sudetendeutscher Bauarbeiter Formen angenommen habe, »die nicht mehr als Fluktuation, sondern nur noch als Baustellenflucht bezeichnet« werden kann.22) Ende 1938 ließ die Direktion des Unternehmens Reichsautobahnen Todt wissen: »Die österreichischen Arbeitskräfte gehen mit allen Mitteln.«23) Dies geschah, obwohl die Arbeitsämter seit Juli 1938 ermächtigt waren, Arbeitern befristet Arbeitsplätze zuzuweisen, an denen die Vermittelten zu verbleiben hatten. Ab Februar 1939 konnten diese so genannten Dienstverpflichtungen unbefristet ausgesprochen werden. Damit war die freie Wahl des Arbeitsplatzes völlig beseitigt. Der Staat trieb den Unternehmern nicht nur die Arbeitskräfte zu, sondern er sorgte mit seinen Machtmitteln für die Einhaltung der Dienstverpflichtungen. So berichtete z. B. die Oberste Bauleitung Nürnberg, dass bis August 1938 fünf Prozent der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen Österreicher in Haft genommen worden waren.24)
Die Einführung der Dienstverpflichtungen stand natürlich auch im Zusammenhang mit den Mitte 1938 begonnenen Westwallbauten. |
Für diese Ausfallstellungen wurden u. a. von den Autobahnbaustellen massiv Arbeitskräfte abgezogen. Im Januar 1939 band dieser Festungsbau 350 000, im Dezember des gleichen Jahres 500 000 Arbeitskräfte.25) Gleichzeitig ging die Zahl der beim Autobahnbau Beschäftigten zurück. Im Juli 1939 kündete Todt den Abzug von weiteren 30 000 Arbeitern von den Autobahnbaustellen an.26)
Waren im November 1939 81 000 deutsche Arbeitskräfte beim Autobahnbau tätig, so reduzierte sich deren Zahl bis zum Oktober 1940 auf 21 900.27) Gleichzeitig sah man sich gezwungen, die Bauarbeiten auf die Fertigstellung jener Strecken zu konzentrieren, für die in erkennbaren Fristen ein akuter militärischer Bedarf vorlag, auf die Fertigstellung bestimmter Brücken etc. Doch auch dafür erwies sich das deutsche Arbeitskräftepotenzial als zu dürftig. Man griff deshalb zu immer weniger verbrämten Formen der Zwangsarbeit, von der in besonderer Weise Ausländer betroffen wurden. Im November 1939 schufteten bereits 4 000 Kriegs- und Zivilgefangene auf den so genannten Dringlichkeitsstrecken.28). Am 1. 10. 1940 setzten sich die Belegschaften der Autobahnbaustellen so zusammen: 21 000 Deutsche, 300 Frauen, 28 000 Kriegs und Zivilgefangene, 1 100 Polen, 5 700 Tschechen sowie 4 700 Ausländer verschiedener Nationalität.29) Besonders tragisch war die Situation jüdischer Arbeitskräfte, die man seit 1939 auf die Baustellen zwang. |
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Das faschistische Regime hatte, gemäß seiner antisemitischen Grundhaltung, die Beteiligung jüdischer Bürger am Autobahnbau zunächst ausgeschlossen. Wie ein Schreiben des Reichswirtschaftsministeriums vom 8. 9. 1933 zeigt, forderte der Deutsche Industrie- und Handelstag bereits zu diesem Zeitpunkt den Boykott jüdischer Firmen. 30) Am 6. 12. 1934 erließ die Direktion des Unternehmens Reichsautobahnen eine Verfügung, wonach »auf alle Fälle die Beschäftigung jüdischer Firmen beim Reichsautobahnbau vermieden werden« musste.31)
Als 1939 der Arbeitskräftemangel dramatische Formen anzunehmen begann, wurde der Grundsatz, keine jüdischen Bürger, Firmen gab es nicht mehr, zu beschäftigen, zunächst unterminiert und dann aufgegeben. Am 13. 3. 1939 teilte die Direktion des Unternehmens Reichsautobahnen noch den Obersten Bauleitungen mit: »Der Einsatz von Juden auf den Baustellen der Reichsautobahnen kommt grundsätzlich nicht in Frage. Es ist jedoch nichts dagegen einzuwenden, dass jüdische Arbeitskräfte auf Arbeitsplätzen untergebracht werden, die nur mittelbar mit dem Reichsautobahnbau in Verbindung stehen und abseits liegen. Dadurch können deutsche Arbeitskräfte ... freigemacht werden.«32) Damit stand der Ausbeutung jüdischer Bürger z. B. in Kiesgruben, Steinbrüchen etc. nichts mehr im Wege. |
Am 1. 11. 1940 wurde auch diese Einschränkung aufgehoben. Das Reichssicherheitshauptamt ließ Todt wissen, dass beim Bau der Reichsautobahn Frankfurt/ Oder - frühere Reichsgrenze, es handelte sich hier um eine so genannte Dringlichkeitsstrecke, - Juden aus Polen eingesetzt werden können. Sie mussten allerdings isoliert untergebracht werden.33)
Dieser veränderten Haltung waren Gespräche zwischen dem Reichssicherheitshauptamt, dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen und dem Reichsarbeitsministerium vorausgegangen, die ihren Niederschlag in einer Richtlinie »Einsatz von Juden an den Bauvorhaben der Reichsautobahnen im Bereich der Obersten Bauleitung Berlin« fanden. 34) Diese Richtlinie legte u. a. eine tägliche Mindestarbeitszeit von acht Stunden fest. Den Beschäftigten wurde zwar die Zahlung des Tariflohnes für Tiefbauarbeiter zugesichert, gleichzeitig blieb ihnen unter Berufung auf die »Anordnung über die arbeitsrechtliche Behandlung von Juden vom 27. 7. 1940« u. a. die Zahlung von Zuschlägen verwehrt. Darüber hinaus wurden die Kosten für erkrankte jüdische Arbeiter (Verpflegung, Übernachtung, Lagergeld etc.) der so genannten Judengemeinschaft auferlegt. Vom Bruttolohn wurden folgende Abzüge vorgenommen: Steuern, soziale Lasten, Verpflegung und Unterkunft sowie Lagerunterhaltungskosten. |
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Von der verbleibenden Summe mussten 80 Prozent an die Ernährungs- und Wirtschaftsstelle des Ghettos in Lodz abgeführt werden. Damit nicht genug, denn vom Rest des Lohnes wurden 50 Prozent einbehalten, die in einen Sammelfonds gingen, der für besondere Aufwendungen im Lager gedacht war.
Konkret hieß das, wie ein Rechenbeispiel in der Richtlinie zeigt, dass ein jüdischer Arbeiter bei einem Stundenlohn von 0,48 RM bei achtstündiger Arbeit scheinbar 3,84 RM verdiente. Davon wurden ihm 20 Prozent, d. h. 0,77 RM, für soziale Lasten abgezogen. Außerdem wurden 1,20 RM für Verpflegung und Unterkunft und 0,80 RM für Lagerunkosten einbehalten. Von dem verbleibenden Tagesverdienst in Höhe von 1,07 RM wurden 80 Prozent, also 0,86 RM, zwangsweise an die Ernährungsund Wirtschaftsstelle des Ghettos Lodz überwiesen. Von den restlichen 0,21 RM gingen wiederum 50 Prozent, d. h. 0,11 RM, an den schon genannten Sammelfonds. Letztlich bekam der zwangsverschickte jüdische Arbeiter 0,10 RM in die Hand. Zweifelsfrei handelte es sich bei dieser Form der Ausbeutung um kaum kaschierte Zwangsarbeit. Das wird auch durch die Art der Unterbringung dieser Arbeitskräfte unterstrichen. Dazu heißt in der o. g. Richtlinie u. a.: »Die Juden werden in geschlossenen Wohnlagern untergebracht ... die Bewachung wird durch die zuständige Polizeibzw. Gestapodienststelle geregelt.«35) |
Doch auch die Mobilisierung von jüdischen Arbeitskräften, deren maßlose Ausbeutung und Entrechtung, konnten die Fortführung der Autobahnbauten nicht retten. Als die deutschen Heeresverbände nach anfänglichen Erfolgen in der Sowjetunion im Winter 1941/42 erste Niederlagen erlitten, musste man auch die wenigen, an den Reichsautobahnen noch laufenden Arbeiten einstellen. 36)
Quellen:
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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 9/2000
www.berlinische-monatsschrift.de