Name ab | 8.12.1906 |
Name bis | 21.4.1933 |
Name wieder ab |
31.7.1947 |
Name dann bis |
18.12.1963 |
Namen (früher/später) |
Adolf-Hitler-Platz (1933-1947) Theodor-Heuss-Platz (1963) |
Namens- erläuterung |
Der Reichskanzler war zuerst ein Amt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Er war die ständige Vertretung des Erzkanzlers, ein aus germanisch-fränkischer Zeit stammendes Hofamt. So hatte der Kurfürst von Brandenburg beispielsweise das Amt des Erzkämmerers inne. Der Erzkanzler übte das Amt für die Kanzlei des gesamten Reichs aus. Ab 965 war dies der Erzbischof von Mainz. In der deutschen Geschichte gab es das Amt des Reichskanzlers ab 1871. Er war der vom Kaiser ernannte, dem Parlament gegenüber nicht verantwortliche und einzige Minister, dem für die Fachressorts Staatssekretäre unterstanden. Der Reichskanzler führte den Vorsitz im Bundesrat und war häufig zugleich Ministerpräsident von Preußen. Erster Reichskanzler war Otto von Bismarck. Zur Zeit der Benennung des Platzes übte Fürst Bernhard von Bülow das Amt aus, der es von 1900 bis 1909 innehatte. |
Vorher Platz B, Abt. V/1 des Bebauungsplanes. Der Reichskanzlerplatz wurde im Nachweiser für die Berliner Straßen vom November 1907 erstmals ausgewiesen. Im April 1933 nannte man ihn in Adolf-Hitler-Platz um. 1947 erhielt er seinen ursprünglichen Namen zurück. Am 18.12.1963 erhielt er den Namen Theodor-Heuss-Platz. | |
aktueller Name | Theodor-Heuss-Platz |